Zur Bedienung dieser Applikation wird JavaScript benötigt.
Aktuell ist in Ihrem Browser JavaScript deaktiviert.
Bitte aktivieren Sie JavaScript.

Verleihbedingungen

  1. AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis Neumarkt i. d. OPf. zur Verfügung.
  2. Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.
  3. Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder evtl. auch per E-Mail bestellt werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.
  4. Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
  5. Der Benutzer versichert, dass er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.
  6. Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
  7. Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
  8. Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.
  9. Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV--Medien und -Geräte.
  10. Bestelltes, aber nicht zum Termin abgeholtes Leihgut muss erneut bestellt werden.
  11. Es wird darauf hingewiesen, dass das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtsgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann.
  12. Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.