Verleihbedingungen
- AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis Neumarkt i. d. OPf. zur Verfügung.
- Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.
- Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder evtl. auch per E-Mail bestellt werden. Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.
- Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
- Der Benutzer versichert, dass er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.
- Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
- Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
- Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.
- Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV--Medien und -Geräte.
- Bestelltes, aber nicht zum Termin abgeholtes Leihgut muss erneut bestellt werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtsgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann.
- Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.